Teilnahmebedingungen

Lieber Rüstzeitteilnehmer,

wir möchten uns mit unseren Rüstzeitangeboten ganz bewusst von kommerziellen Reiseveranstaltern abgrenzen. Bei unserem Angebot stehen das Miteinander, das Kommunizieren, das Miteinanderumgehen und die geistliche Gemeinschaft im Mittelpunkt (dazu gehört auch die jeweils altersgemäße Beschäftigung mit Geschichten und anderen Texten aus der Bibel). Gleichwohl können wir nicht daran vorbeigehen, dass unsere Rüstzeiten nicht in einem rechtsfreien Raum stattfinden. Auch wir müssen uns an gewisse Regeln halten - ebenso wie du als Teilnehmer. Deshalb bitten wir dich, die folgenden Punkte zu beachten:

Anmeldung
Zu den Rüstzeiten der Evangelischen Jugendarbeit kann sich grundsätzlich jeder anmelden, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkung, z.B. nach Alter, Geschlecht angegeben ist. Die Anmeldung sollte schriftlich erfolgen. Sie ist bei Minderjährigen von dem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Ein Teilnahmevertrag ist zustande gekommen, wenn die Teilnahme von uns schriftlich bestätigt worden ist UND wenn die Zahlung des Reisepreises auf unserem Konto eingegangen ist.

Zahlungsbedingungen
Nach Empfang der Teilnahmebestätigung, die als Rechnung gilt, ist bei Reisepreisen bis 150 € der gesamte Betrag fällig und bei höheren Teilnehmerbeiträgen eine Anzahlung zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet und der Restbetrag ist bis spätestens 2 Monate vor Rüstzeitbeginn zu überweisen.

Rücktritt des Teilnehmers
Bei Rücktritt bis zum 60. Tag vor Rüstzeitbeginn wird der Teilnehmerbeitrag bzw. die Anzahlung abzüglich der Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 €/Person zurückerstattet.

Bei einem späteren Rücktritt ergeben sich folgende Gebührensätze:

  • 2 Monate vor Rüstzeitbeginn 10 % des Rüstzeitbeitrages
  • 1 Monat vor Rüstzeitbeginn 50 % des Rüstzeitbeitrages

Bis zum Rüstzeitbeginn kann sich jeder angemeldete Rüstzeitteilnehmer durch eine andere Person ersetzen lassen. Dazu bedarf es einer Mitteilung an uns. Wir können der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Rüstzeiterfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder Anordnungen entgegenstehen.

Rücktritt des Veranstalters
Wird die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder tritt ein sonstiger, in der Ausschreibung ausdrücklich genannter Vorbehalt ein, sind wir berechtigt, die Reise bis 6 Wochen vor Rüstzeitbeginn ab- zusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhält der Teilnehmer unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche entstehen nicht.

Ohne Einhaltung einer Frist können wir vom Vertrag zurücktreten oder ihn nach Antritt der Reise kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält, wobei wir als Veranstalter Anspruch auf den Reisepreis behalten.

Versicherungen
Für die Dauer der Rüstzeiten im Inland sind alle Teilnehmer im Rahmen einer Unfall- und Haftpflichtversicherung versichert. Bei Auslandsreisen ist im Bereich Haftpflicht und Unfall nur eine Mindestabsicherung gegeben. Die nötige Krankenversicherung ist grundsätzlich selbst abzuschließen.

Paß-, Visa-, Zoll-, Devisenvorschriften, Zahlungsmittel
Für die Beschaffung der erforderlichen Reisedokumente und von dir selbst benötigtem Geld bist du selbst verantwortlich. Sollten trotz der erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelner Länder von dir nicht eingehalten werden, so dass du deshalb die Reise nicht antreten kannst, sind wir berechtigt, dich mit den entsprechenden Rücktrittskosten gemäß Abschnitt "Rücktritt des Teilnehmers" zu belasten.

ACHTUNG!
Mit Deiner Zahlung bzw. Anzahlung des Reisepreises akzeptierst du zugleich die hier aufgeführten Reisebedingungen. Widerspruch gegen einzelne Punkte ist nur schriftlich möglich!